Finanzausschuss 21.4.26
Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt

 

Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Mitglieder beschließen, die TOP 12 bis 14 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils über die Sitzung vom 12.03.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

Ö 6 Berichte
Herr Brinsa berichtet über den Stand der Einführung der Umsatzsteuer gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UstG). Die bisherige Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22a UstG wird nach aktuellem Stand nicht verlängert. Somit wird die Gemeinde Wentorf bei Hamburg zum 01.01.2027 auf die Umsatzsteuer umstellen müssen. Um die derzeit umsatzsteuerrelevanten Bereiche der Gemeinde zu ermitteln und eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten, wird die externe Beratung seitens eines Steuerberatungsunternehmens hinzugezogen. Hierfür sind im 3. Nachtragshaushalt 2025 / 2026 Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 Euro bereitzustellen (siehe Anlage zu TOP 9 – Produktkonto 111004.5431000). Es wird angestrebt die Vorbereitungen für die Umsetzung im 4. Quartal 2026 abzuschließen. Außerdem ist eine Information der Gemeindevertretung im 3. oder 4. Quartal 2026 vorgesehen.
Nach einem kurzen Austausch zwischen den Mitgliedern des Finanzausschusses und Beantwortung von Fragen durch die Verwaltung wird der Bericht zur Kenntnis genommen.

Ö 7 Bericht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 GO
März 2026
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Der Bericht unter https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/vo020?6--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&VOLFDNR=1001344&refresh=false&TOLFDNR=1014873 

Ö 8 Aktuelle Entwicklung der liquiden Mittel für 2026 - Stand 01.04.2026
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen den Stand der liquiden Mittel zum 01.04.2026 zur Kenntnis: https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1001358&refresh=false&TOLFDNR=1014874 

Ö 9 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026
Hier: Budget Finanzausschuss
Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein. Sodann wird ohne weitere Aussprache wie folgt beschlossen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss beauftragt die Bürgermeisterin die Anpassungen der Haushaltsansätze lt. anliegender Veränderungsliste (Stand 07.04.2026) für den 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 vorzusehen.
Link zur Liste: https://www.wentorf.sitzung-online.de/public/vo020?13--anlagenHeaderPanel-attachmentsList-0-attachment-link&VOLFDNR=1001359&refresh=false&TOLFDNR=1014875 
Abstimmung: Einstimmig

Ö 10 Festlegung einer Wertgrenze für die Beurteilung der Erheblichkeit nach
dem kommunalen Haushaltsrecht
Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein.
Es schließt sich ein Austausch zwischen den Mitgliedern des Finanzausschusses und der Verwaltung zu der Wertgrenze in Höhe von 100.000 Euro an. Hierbei werden diverse Ideen, wie unterschiedliche Wertgrenzen für die jeweiligen Regelungen und deren Auswirkungen, erörtert. Die Ausschussmitglieder kommen abschließend überein, die Wertgrenze bei dem vorgeschlagenen Wert festzusetzen.
Anschließend wird über die vorgeschlagene Wertgrenze von 10 % der gesamten Aufwendungen nach § 80 Abs. 2 Nr. 2 der Gemeindeordnung (GO) beraten. Dieser Wert wird von den Ausschussmitgliedern als zu hoch angesehen, da nach den derzeitigen gesamten Aufwendungen erst ab einem um rund 4,5 Mio. Euro erhöhten Jahresfehlbetrag ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden müsste.
Daher einigt sich das Gremium auf die Festlegung der Wertgrenze von 5 % der gesamten Aufwendungen.
Den Mitgliedern des Finanzausschusses wird zugesagt, dass in rund einem Jahr eine Überprüfung der Regelungen erfolgt und das Ergebnis dem Finanzausschuss vorgelegt wird.
Anschließend ergeht der folgende geänderte Beschluss.
Beschluss:
Die Wertgrenze für die erheblichen Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen gem. § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 5, § 8 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 18 Abs. 1 GemHVO, § 80 Abs. 2 Nr. 2 + Abs. 3 GO und Punkt 2.3 des Krediterlasses des Landes Schleswig-Holstein wird bei 100.000 Euro festgesetzt.
Als Wertgrenze gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 GO wird ein Verhältnis von 5 % der gesamten Aufwendungen des jeweiligen Haushaltes festgesetzt.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 11 Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.

Ö 15 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.

Vorsitz: Dr. Marco Schmitz
Schriftführung: Oliver Brinsa

 

Finanzausschuss 12.3.26

Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt


Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Mitglieder beschließen, die TOP 12 bis 14.1 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils über die Sitzung vom 12.02.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

Ö 6 Berichte
Herr Brinsa (Verwaltung) berichtet, dass in den vergangenen Wochen die Jahresabschlussarbeiten 2025 weiter vorangetrieben wurden und nunmehr ein vorläufiges Jahresergebnis 2025 vorliegt. Danach kann von einem positiven Jahresergebnis 2025 in Höhe von 5.077.370,01 Euro ausgegangen werden, dass sich gegenüber den Erwartungen eines positiven Jahresergebnisses in Höhe von 921.700,00 Euro aus dem 2. Nachtrag zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 um rd. 4,15 Mio. Euro verbessert hat. Dies ist insbesondere auf Mehrerträge von Steuern und ähnlichen Abgaben, Zuwendungen, Kostenerstattungen und Kostenumlagen und auf sonstige Erträge sowie auf Minderaufwendungen für das Personal, für Sach- und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen zurückzuführen. Die vorläufige Ergebnisrechnung zum Jahresabschluss 2025 wird als Anlage 1 (kurzlinks.de/7ilr) (beigefügt. Auch in der vorläufigen Finanzrechnung 2025 kann auf ein gutes Ergebnis geblickt werden.
Der positive Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit ist mit 5.793.481,01 Euro entsprechend des guten Abschlusses der Ergebnisrechnung ebenfalls höher als geplant. Der Saldo aus Investitionstätigkeit mit - 5.539.907,49 Euro liegt unter den Erwartungen des 2. Nachtragshaushaltes 2025. Dies ist allerdings auch auf die bereits aus dem Haushaltsjahr 2024 nach 2025 übertragenen Haushaltsreste von knapp 10,6 Mio. Euro zurückzuführen. Zusammenfassend betrachtet lag die Investitionsquote weiterhin unterhalb der geforderten 60 % bei rd. 34,2 %.
Dementsprechend wurden für nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel von zahlreichen in 2025 und Vorjahren beauftragten Maßnahmen investive Haushaltsreste von rd. 12,1 Mio. Euro in das Folgejahr übertragen. Diese werden die liquiden Mittel in 2026 belasten. In Anbetracht der verzögerten Investitionstätigkeit war es nicht erforderlich, die Kreditermächtigung 2025 über rd. 6,1 Mio. Euro und die aus dem Haushaltsjahr 2024 übertragene Kreditermächtigung über 3,0 Mio. Euro in Anspruch zu nehmen. Die Kreditermächtigung 2025 wird zur Sicherung der Liquidität, insbesondere unter Betrachtung der hohen investiven Haushaltsreste, als Restkreditermächtigung nach 2026 übertragen. Der Endstand der liquiden Mittel wird in der Schlussbilanz mit 14.019.352,14 Euro auszuweisen sein. Die vorläufige Finanzrechnung zum Jahresabschluss 2025 wird als Anlage 2 (kurzlinks.de/j5em) beigefügt.

Ö 7 Bericht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach § 82 GO Januar bis Februar 2026
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen den Bericht (kurzlinks.de/db0q) nach einem kurzen Austausch über die Beauftragung eines Shuttle-Service für die Seniorennachmittage und die Seniorenweihnachtsfeier im Jahr 2025 zur Kenntnis.

Ö 8 Aktuelle Entwicklung der liquiden Mittel für 2026 - Stand 27.02.2026
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen den Stand der liquiden Mittel (kurzlinks.de/wb5p) zum 27.02.2026 zur Kenntnis. Ergänzend dazu wird auf Wunsch des Gremiums verwaltungsseitig zugesagt, dass dem Finanzausschuss Mitte des Jahres 2026 ein Bericht über die abgeflossenen und noch verfügbaren Haushaltsreste vorgelegt wird.

Ö 9 Übertragung von Haushaltsresten in das Jahr 2026
Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein. Verwaltungsseitig werden Fragen der Mitglieder des Finanzausschusses zu einzelnen übertragenen investiven Haushaltsresten beantwortet. Seitens des Gremiums wird um nähere Erläuterung der übertragenen Haushaltsmittel des Produktkontos 211001.0730000 (Grundschule | Technische Anlagen) gebeten. Herr Brinsa sagt zu, die Aufteilung der übertragenen Haushaltsmittel im Protokoll darzulegen.
Beantwortung im Protokoll:
Die im Produktkonto 211001.0730000 übertragenen Haushaltsmittel in Höhe von 475.969,16 Euro setzen sich aus rund 3.500 Euro für die Planung der Umgestaltung von Außenanlagen der Grundschule sowie aus dem Restbetrag für die Erneuerung der LED-Beleuchtung des Schulgebäudes, des Schulhofes und des zur Grundschule gehörenden Parkplatzes zusammen. Die übertragenen Haushaltsmittel beruhen auf der Kostenschätzung eines externen Dienstleisters.
Beschluss:
Es werden die aufgrund von Investitionen über das laufende Haushaltsjahr hinaus übertragenen Haushaltsmittel zur Kenntnis genommen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt diese mit dem Jahresabschluss 2025 nach 2026 zu übernehmen. Weiterhin wird die Übertragung der Aufwendungen lt. beigefügter Aufstellung als Haushaltsrest in
das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 10 Haushaltsplanung für 2027 ff. - Bekanntgabe der Eckdaten und der Budgets
Der Vorsitzende führt in die Vorlage ein. Anschließend tauschen sich die Mitglieder des Finanzausschusses über den zu billigenden Jahresfehlbetrag in der Haushaltsplanung 2027 aus. Es werden verschiedene Instrumente, die zu einer Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses führen können, diskutiert. Der Ausschuss kommt überein, dass die Fachausschüsse auf die Einhaltung der Budgets achten und ggf. angestrebte Projekte hinterfragen müssen. Die in der Vorlage aufgezeigten Budgets stammen jedoch aus der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 und können somit bereits veraltet sein. Es wird daher vereinbart, dass verwaltungsseitig eine möglichst genaue Planung bereits in den 1. Beratungen der Fachausschüsse für den Haushalt 2027 vorgelegt wird. Der Finanzausschuss wird die Budgets in der Sitzung am 30.06.2026 hinsichtlich des geplanten Jahresergebnisses erneut bewerten und ggf. eine Anpassung der Budgets
beschließen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss stimmt der Neuordnung der Budgets und den vorgegebenen Eckdaten für die Haushaltsplanung 2027 zu.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 11 Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.

Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.

Ö 15 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil keine Beschlüsse gefasst wurden.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.

Vorsitz: Schriftführung: Dr. Marco Schmitz  

Schriftführung: Oliver Brinsa

 

 

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