Gemeindevertretung

 

Gemeindevertretung 28.5.26
Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt


Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Mitglieder beschließen, die TOP 13 bis 18 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.03.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.

Ö 6 Bericht des Bürgervorstehers
Der Bürgervorsteher Faasch berichtet, dass:
Am 13. Juni 2026 am Rathaus Wentorf eine Veranstaltung zum Veteranentag stattfindet und lädt die GemeindevertreterInnen hierzu ein. Er bittet die vorgelegten Flyer zu verteilen.
Die Bürgermeisterin und der Bürgervorsteher planen eine Einwohnerversammlung, welche voraussichtlich im November stattfinden soll, der offizielle Termin wird nach der Terminfindung bekanntgegeben.
Er bedankt sich für die tolle Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr am Tag des Maifestes.

Ö 7 Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet, dass:
Der Aufruf zur Ehrung von engagierten Bürgerinnen und Bürger gestartet wurde, nähere Informationen sind der Presse und der Homepage zu entnehmen. Vorschläge für Ehrungen aus der Bevölkerung können bis zum 07. August 2026 über die Bürgermeisterin, die politischen Parteien oder die Fraktionen der Gemeindevertretung eingereicht werden. Gesucht sind Personen oder Institutionen aus Wentorf, die sich durch langjähriges ehrenamtliches Engagement, besonderen persönlichen Einsatz oder außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinschaft verdient gemacht haben. Die Ehrung selbst wird am 07. Dezember stattfinden.
Anlässlich des Pride Month wird ab dem 1. Juni 2026 vor dem Rathaus die Regenbogenflagge sowie die Gemeindeflagge gehisst. Dies soll ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Respekt, Offenheit und Toleranz setzen.

Ö 8 Umbesetzung von gemeindlichen Gremien
Der Bürgervorsteher Faasch führt in die Vorlage ein und lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbesetzung von gemeindlichen Gremien wie folgt:
S. Link auf Allris: kurzlinks.de/rfp5 
Abstimmung: Einstimmig

Ö 9 Wahl einer/s stellvertretenden Vorsitzenden des Bürgerausschusses
Der Bürgervorsteher Faasch führt in die Vorlage ein und ruft zur Beschlussfassung über den vorgelegten Beschlussvorschlag auf.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Manuela Kamin (CDU) zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Bürgerausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung in der CDU-Fraktion angenommen.

Ö 10 Beantragung von Mitteln aus dem Programm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" für die Neugestaltung des Marktplatzes im Casinopark
Gemeindevertreter Brandt führt in die Vorlage ein. Sachverhalt: kurzlinks.de/zjf8
Beschluss:
Die Einreichung einer Projektskizze zur klimaangepassten Neugestaltung des Marktplatzes im Casinopark im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Klima- und Transformationsfonds“ (Projektaufruf 2026) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird beschlossen.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 11 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") - hier: Delegation der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in einem Stufenmodell
Gemeindevertreter Slopianka führt in die Vorlage ein. (Erläuterungen zum Bau-Turbo: kurzlinks.de/z6l5) Anschließend beantwortet die Bürgermeisterin Verständnisfragen. Gemeindevertreterin Maier bringt zu Punkt 4 zwei Änderungsvorschläge ein. Zum einen soll klargestellt werden, dass das Selbsteintrittsrecht der Gemeindevertretung nicht nur im Rahmen bereits geplanter regulärer Sitzungen ausgeübt werden kann, sondern auch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zum Zwecke der Ausübung des Selbsteintrittsrechts verlangt werden kann. Zum anderen schlägt sie vor, Punkt 5 um eine salvatorische Klausel zu ergänzen. Danach soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Beschlusses unberührt bleiben, sofern einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten.
Daraufhin lässt der Bürgervorsteher über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschluss:
Beschluss zur Delegation der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in einem Stufenmodell bezogen auf die Regelungen im Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 - "Bau-Turbo"
1 – Gegenstand der Delegation
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf überträgt die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in bauaufsichtlichen Verfahren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf
1. die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister,
2. den Planungs- und Umweltausschuss und
3. die Gemeindevertretung selbst (Stufenmodell).
(2) Die Delegation erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 3 GO SH und begründet eine im Einzelfall wirkende Zuständigkeitszuweisung anhand der nachfolgend beschriebenen Fallgruppen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, diese Delegationsentscheidung jederzeit zu ändern oder aufzuheben.
(3) Als „dazugehörige städtebauliche Verträge“ im Sinne dieses Beschlusses gelten ausschließlich solche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB (einschließlich ggf. damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Erschließungsverträge nach § 124 BauGB),
1. die unmittelbar und ausschließlich der Sicherung, Ausgestaltung oder Durchsetzung von Bedingungen, Auflagen oder sonstigen Anforderungen dienen, unter denen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB im konkreten bauaufsichtlichen Verfahren erteilt wird, und
2. die keine eigenständigen (von der Zustimmung nach § 36a BauGB unabhängigen) Regelungsgegenstände enthalten und keine wesentlichen Verpflichtungen der Gemeinde Wentorf begründen (insbesondere keine Kostenübernahmen oder Verpflichtungen zur Durchführung eigener investiver Maßnahmen).
Nicht erfasst sind städtebauliche Verträge, die der allgemeinen Vorbereitung oder Durchführung der Bauleitplanung oder der eigenständigen städtebaulichen Gesamtsteuerung eines Vorhabens dienen; insoweit verbleibt es bei den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung.
(4) Die Zuständigkeit über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB umfasst auch die Entscheidung über die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a Abs. 2 BauGB.
2 – Stufenmodell der Entscheidungszuständigkeiten
(1) Stufe 1 – Entscheidung durch die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge wird auf die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister übertragen, sofern kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans oder in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) und
2. das Vorhaben umfasst maximal die Neuschaffung von zwei Wohneinheiten und
3. das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
Die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB kann nur im Einvernehmen mit dem Planungs- und Umweltausschuss ergehen.
(2) Stufe 2 – Entscheidung durch den Planungs- und Umweltausschuss
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge wird auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen, sofern die Voraussetzung einer Übertragung auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister nach Abs. 1 nicht oder nicht vollständig vorliegen.
(3) Stufe 3 – Entscheidung durch die Gemeindevertretung (keine Delegation)
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge verbleibt bei der Gemeindevertretung, wenn die Gemeindevertretung durch gesonderten Beschluss im Einzelfall von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht.
Als „dazugehörige städtebauliche Verträge“ gelten ausschließlich solche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB (einschließlich ggf. damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Erschließungsverträge nach § 124 BauGB), die
1. unmittelbar und ausschließlich der Sicherung, Ausgestaltung oder Durchsetzung von Bedingungen, Auflagen oder sonstigen Anforderungen dienen, unter denen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB im konkreten bauaufsichtlichen Verfahren erteilt wird, und
2. keine wesentlichen Verpflichtungen der Gemeinde Wentorf begründen (insbesondere keine Kostenübernahmen oder Verpflichtungen zur Durchführung eigener investiver Maßnahmen).
3 – Informations- und Berichtspflichten
(1) Über alle nach diesem Beschluss getroffenen Entscheidungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB ist die Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, in geeigneter Form zu unterrichten. Die Unterrichtung umfasst insbesondere Anzahl, Art, Lage und wesentliche Eckdaten der Vorhaben sowie die erteilten oder versagten Zustimmungen nach § 36a BauGB.
(2) Die Sitzungsunterlagen zu den im Planungs- und Umweltausschuss getroffenen Entscheidungen sind sämtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugänglich zu machen.
(3) Unbeschadet spezieller gesetzlicher Unterrichtungspflichten stellt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister sicher, dass die Gemeindevertretung über bedeutsame Einzelfälle zeitnah informiert wird.
4 – Selbsteintrittsrecht der Gemeindevertretung
(1) Macht ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von seinem Recht Gebrauch, gemäß § 34 Abs. 4 GO die Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung der Gemeindevertretung bzw. sofern keine reguläre Gemeindevertretung anberaumt ist in einer außerordentlichen Gemeindevertretung zu verlangen, oder erklärt die/der Vorsitzende der Gemeindevertretung, dass die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt wird, darf eine Entscheidung nach diesem Delegationsbeschluss bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht getroffen werden (§ 27 Abs. 3 GO).
(2) In den Fällen des Absatzes 1 entscheidet die Gemeindevertretung selbst über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung; die Delegationsregelungen der §§ 1 und 2 finden insoweit keine Anwendung.
5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Dieser Delegationsbeschluss gilt für alle nach seinem Inkrafttreten bei der Gemeinde Wentorf eingehenden oder bereits anhängigen Baugenehmigungs- und Bauvoranfragen, soweit die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht getroffen wurde.
(2) Dieser Beschluss ändert die Regelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wentorf nicht und ersetzt sie nicht. Er stellt vielmehr eine auf § 27 Abs. 1 Satz 3 GO SH gestützte, gruppenbezogene Einzelfall-Delegation dar und begründet für Entscheidungen nach § 36a BauGB einschließlich der in § 1 Abs. 3 definierten dazugehörigen städtebaulichen Verträge eine spezielle Zuständigkeitszuweisung nach Maßgabe dieses Beschlusses. Im Übrigen verbleibt es bei den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung. Sollten Regelungen der Hauptsatzung oder der Zuständigkeitsordnung angepasst werden, ist dieser Beschluss im Rahmen der Neubewertung der Zuständigkeitsverteilung zu überprüfen.
(3)Sollte eine einzelne Regelung dieses Beschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Der Beschluss tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in Kraft.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 12 Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.

Ö 19 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil über mehrere Bauanträge sowie Voranfragen in Bezug auf den Bauturbo und nicht Bauturbo beschlossen worden ist.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.

Vorsitz: Heiko Faasch
Schriftführung: Melihat Emini


 

Gemeindevertretung 19.3.26
Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt


Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Beschluss:
Die Mitglieder beschließen, die TOP 17 bis 20 nichtöffentlich zu beraten
Abstimmung: Einstimmig

Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 16.02.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.

Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.
Der Vorsitzende teilt mit, dass vor dem TOP Ö15 die Einwohnerfragestunde noch einmal neu eröffnet wird gem. § 10 der Geschäftsordnung.

Ö 6 Bericht des Bürgervorstehers
1.    Der Vorsitzende berichtet, dass an der Aktion „Sauberes Wentorf“ eine gute Teilnahme erzielt werden konnte und bedankt sich bei allen teilnehmenden
2.    Eine Sondersitzung der Gemeindevertretung soll am 11.06. oder am 18.06.2026 stattfinden, da durch den Bauturbo div. Fristen bei der Bearbeitung von Bauanträgen eingehalten werden müssen
Anmerkung der Verwaltung
▪    Die Sondersitzung muss nach erneuter Prüfung der Fristen bereits bis Anfang Juni erfolgen
▪    Der neue Terminvorschlag seitens der Verwaltung lautet 28.5.2026

Ö 7 Bericht der Bürgermeisterin
1.    Bürgermeisterin Schöning berichtet, dass die Funktion der Ladesäulen der e-werk Sachsenwald GmbH wiederhergestellt wurden ist
2.    Das Richtfest des neuen Feuerwehrgerätehauses soll am 24.06.2026 stattfinden

Ö 8 Umbesetzung von gemeindlichen Gremien
Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbesetzung von verschiedenen gemeindlichen Gremien:

Ö 9 Aktualisierung des Verwaltungsgliederungsplanes der Gemeinde Wentorf
bei Hamburg
Der Vorsitzenden führt in die Vorlage (kurzlinks.de/baja) ein. Gemeindevertreter Dr. M. Schmitz erfragt, ob durch den aktualisierten Verwaltungsgliederungsplan eine finanzielle Auswirkung entsteht. Bürgermeisterin Schöning teilt mit, dass sie grundsätzlich von keiner Höhergruppierung ausgeht, da die Stellen bereits jetzt mit den bereits bestehenden Verantwortungen und Arbeitsvorgängen bewertet wurden

Ö 10 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 2.
Halbjahr des Haushaltsjahres 2025 nach § 82 Gemeindeordnung i.V. m. §
4 Haushaltssatzung 2025
Gemeindevertreter Dr. M. Schmitz führt in den Sachstand ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des 2.
Halbjahres 2025 zur Kenntnis.
Die Bürgermeisterin hat im 2. Halbjahr 2025 in 7 Fällen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in einer Gesamthöhe von 39.681,22 Euro genehmigt. Dabei war in jedem Einzelfall die Deckung gegeben.
Es wird festgestellt, dass die Bürgermeisterin bei der Genehmigung der genannten Fälle immer im Rahmen der Ermächtigung gehandelt hat. Die Gemeindevertretung erteilt der Bürgermeisterin
diesbezüglich Entlastung.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 11 Bericht über die im Jahr 2025 angenommenen Zuwendungen
Gemeindevertreter Dr. M. Schmitz führt in den Sachstand ein.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung nehmen den Bericht (kurzlinks.de/oae1) über die im Jahr 2025 angenommenen Zuwendungen zur Kenntnis.

Ö 12 Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Gemeindevertrete-
rinnen und Gemeindevertreter, der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten
sowie der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungs-
satzung)
Gemeindevertreterin Bartsch führt in den Sachstand ein. (kurzlinks.de/nx2e)
Beschluss:
Die der Vorlage als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg ab 01.04.2026 wird beschlossen. Die Satzung ist auszufertigen und bekannt zu machen.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 13 Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
hier: Ausschreibung des HLF 20 (Maßnahme in 2025 geplant)
Gemeindevertreterin Berns führt in den Sachstand ein und bittet um Zustimmung.
Beschluss:
Der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 auf dem Produktkonto 126001.0710000 (Fahrzeuge) in Höhe von 680.000 € für das Haushaltsjahr 2026 wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt bis zur Aufnahme in den 3. Nachtragshaushaltsplan des Doppelhaushaltes 2025/2026 über die Verpflichtungsermächtigung auf dem Produktkonto 541001.0940380 (Hochbaumaßnahme Neugestaltung Casinopark) für die Umgestaltung des Marktplatzes.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 14 Antrag der CDU-Fraktion, 
hier: Durchführung einer Veranstaltung des Veteranentages 2026 in Wentorf bei Hamburg
Gemeindevertreterin Berns erläutert den Sachstand. Gemeindevertreterin Thode ergänzt, dass die Durchführung der Veranstaltung einen positiven Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Familienangehörigen der Soldatinnen und Soldaten erwarten lässt.
Gemeindevertreterin Bartsch erkundigt sich nach den voraussichtlichen Kosten der Veranstaltung sowie danach, ob hierfür ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Gemeindevertreter Slopianka führt aus, dass mit Kosten in Höhe von etwa 2.500 € zu rechnen ist.
Die Bürgermeisterin ergänzt, dass grundsätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, jedoch die weitere Entwicklung abzuwarten bleibt und vorerst eine Deckung bestünde. Bei Bedarf müsste eine Nachsteuerung über den Nachtrag erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeinde Wentorf bei Hamburg beteiligt sich mit einer eigenen Veranstaltung an der Durchführung des Veteranentags im Jahr 2026. Der Bürgervorsteher wird mit der Organisation federführend beauftragt und durch die Verwaltung unterstützt.
Bei zwei Neinstimmen der SPD angenommen.

Ö Einwohnerfragestunde zu TOP Ö15 Schulbauprojekt der weiterführenden Schulen hier: Koordinierung des weiteren Vorgehens und Priorisierung der Projekte
Herr Schmidtke (Wentorfer Bürger, Anm. Red.) fragt, wie mit der voraussichtlichen Erhöhung der Aufnahmezahlen am Gymnasium von 6 auf 7 Klassen je Jahrgangsstufen umgegangen werden soll.
Bürgermeisterin Schöning antwortet, dass bereits zu Wochenanfang hierzu Gespräche im Mittelzentrum statt- fanden. Es wurde festgestellt, dass ein erheblicher Zuwachs von Schülerinnen und Schülern aus dem Amt Hohe Elbgeest kommt. Aufgrund des Wunsch - und Wahlrechtes der Eltern aus dem Schulgesetz entstehen der Gemeinde aufgrund ihrer Funktion als Bildungsstandort Mehrkosten und die Schulen stoßen an ihre Aufnahmekapazitäten. Jedoch ist der Schulstandort Gymnasium auf dem Grundstück platztechnisch an seine Grenzen gestoßen. Diese Entwicklung könnte durch eine Oberstufe entgegengewirkt werden.
Eine Bürgerin äußert, dass im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine lange Bauzeit für den Schulcampus geplant ist und deshalb die anderen Varianten aufgrund der kürzeren Bauzeit bevorzugt werden.

Ö 15 Schulbauprojekte der weiterführenden Schulen
hier: Koordinierung des weiteren Vorgehens und Priorisierung der Projekte
Gemeindevertreter Brandt führt in den Sachstand ein und teilt mit, dass im Liegenschaftsausschuss die Beschlussvorschläge 2a bis 2c intensiv beraten wurden. Gemeindevertreterin Berns führt in die Beschlüsse aus dem Bürgerausschuss ein.
Bürgermeisterin Schöning verdeutlicht, dass die Verwaltung aufgrund der Vielzahl an Bauprojekten an den Kapazitätsgrenzen angelangt ist und dass nicht alle Projekte parallel abgearbeitet werden können. Des Weiteren teilt sie mit, dass nach erneuter Rücksprache das Büro Luchterhandt & Partner PartGmbB. empfehle, als nächsten Schritt eine Bestandsuntersuchung der Gemeinschaftsschule vorzunehmen sowie die vorliegende Kostenrahmschätzung zu ergänzen. Sie fügt hinzu, dass derzeit keine Haushaltsmittel für die Bestandsuntersuchung oder weitere Machbarkeitsstudien oder gar Vergabe von Planungsphasen zur Verfügung stehen.
Gemeindevertreter Brandt stellt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor und teilt mit, dass eine Kostenrahmenschätzung für das Gesamtprojekt vorzusehen sei und betrachtet werden muss, ob ein Bebauungsplan rechtssicher aufgestellt werden kann .
Gemeindevertreter Jahn führt in den Antrag der FDP-Fraktion ein und befürwortet eine sofortige Planung eines Neubaus auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule, da dies allen pädagogischen Anforderungen entsprechen würde. Gemeindevertreterin Berns befürwortet die Beauftragung einer weiteren Machbarkeitsstudie sowie die Beauftragung einer Vorplanung, um einen Übersicht zu erhalten, welche Varianten für den Bau auf dem Grundstück an der Gemeinschaftsschule zur Verfügung stehen.
Gemeindevertreter Slopianka verdeutlicht, dass eine Abwägung der Optionen für den Standort Gemeinschaftsschule vorgenommen werden sollte. Die CDU-Fraktion könnte sich daher dem Beschlussvorschlag 2b des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anschließen, betont jedoch, dass hierbei die Arbeitsauslastung und die Kapazitäten der Verwaltung berücksichtigt werden müssen und betont, dass solch ein Projekt mit Sorgfältigkeit durchgeführt werden sollte. Daher sollte der Beschlusspunkt zum B-Plan moderat angepasst werden.
Gemeindevertreter Fahrenkopf weist darauf hin, dass die Gemeinde für den Umbau der Aula sowie der Entlüftungsanlage Zuschüsse erhalten hat und diese bei einem Neubau zurückgezahlt werden müssen.
Die Bürgermeisterin bestätigt dies und bittet weitergehend darum, dass bei einem Neubau der Bedarf einer Hausmeisterwohnung berücksichtigt werden muss. Weitergehend weist sie darauf hin, dass der Beschlusspunkt 9 des FDP-Antrages nicht umgesetzt werden kann.
Gemeindevertreterin Berns verdeutlicht, dass für die zukünftigen Planungen Kapazitäten in der Verwaltung geschaffen werden sollten. Nach einer ausführlichen Diskussion bittet Gemeindevertreter Slopianka um eine Sitzungsunterbrechung.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 20:32 Uhr und führt mit dieser um 20:43 Uhr fort.
Gemeindevertreter Jahn teilt mit, dass der Antrag der FDP-Fraktion zurückgezogen wird.
Der Vorsitzende lässt über die vorgelegten Beschlussvorschläge getrennt abstimmen.
Beschluss:
Zur Realisierung der Schulbaubedarfe der weiterführenden Schulen soll ein Schulzentrum auf dem Gelände des Kleingartenvereins entstehen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierfür
notwendigen Planungskosten in die Haushaltsplanung bzw. in die mittelfristige Finanzplanung
aufzunehmen und die Planungen auf Grundlage der Vorzugsvariante aus der städtebaulichen
Machbarkeitsstudie fortzuführen.
Abstimmung: Abgelehnt

CDU 9 Stimmen NEIN
Grüne 1 Stimme JA, 2 Stimmen NEIN, 3 Stimmen Enthaltung
SPD 1 Stimme NEIN, 1 Stimme Enthaltung
WZW 4 Stimmen NEIN
FDP 2 Stimmen NEIN

Beschluss:
Die Gemeinschaftsschule soll nach Möglichkeit am bestehenden Standort auf Basis der
Vorzugsvariante aus der hochbaulichen Machbarkeitsstudie erweitert und saniert werden.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierfür notwendige Untersuchung des Bestandsgebäudes inklusive einer Kostenrahmenschätzung für das Gesamtprojekt zu veranlassen, das Ergebnis anschließend dem zuständigen Ausschuss vorzustellen sowie die dafür erforderlichen
Planungskosten in die Haushaltsplanung und mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, parallel zu der Bestandsuntersuchung auf Grundlage der in der in der Machbarkeitsstudie ermittelten Raumbedarfe Kostenrahmenschätzungen a) für den Neubau der Gemeinschaftsschule am bestehenden Standort, b) für den Neubau der Gemeinschaftsschule auf dem Gelände des Sportplatzes und Neubau des Sportplatzes auf dem freiwerdenden Gelände der Gemeinschaftsschule zu beauftragen.
Die Kostenrahmenschätzungen für die unterschiedlichen Varianten sollen vergleichbar sein und alle relevanten Kostenblöcke (wie z.B.: Baukosten, die Kosten für Interimslösungen, Ab risskosten, Planungskosten etc.) berücksichtigen. Im Zuge der Planungen ist dem Sportflächenbedarf ein Vorrang einzuräumen.
Der Planungs- und Umweltausschuss wird beauftragt, eine grundsätzliche Einschätzung zu
erarbeiten, wie wahrscheinlich es ist, für den Neubau der Gemeinschaftsschule auf dem Gelände des Sportplatzes einen rechtssicheren Bebauungsplan aufzustellen und die Dauer des Verfahrens
abzuschätzen.
Abstimmung: Einstimmig

Beschluss:
Die weiteren Untersuchungen und Planungen für die ganzheitliche Raumbedarfsdeckung des Gymnasiums werden zu Gunsten der Planungen Gemeinschaftsschule zurückgestellt.
Abstimmung: Einstimmig

Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, im Rahmen der Ortsentwicklung den Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 der Gemeinde Wentorf bei Hamburg sowie die dazugehörige landesplanerische Anzeige zu modifizieren.
Abstimmung: Einstimmig

Beschluss:
Die Schulbauprojekte der weiterführenden Schulen werden, abweichend von der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung, ausgenommen der bauplanungsrechtlichen Fragestellungen zukünftig im Liegenschaftsausschuss behandelt.
Abstimmung: Einstimmig

Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die zur Umsetzung des Projektes notwendigen Personal – und Finanzmittelbedarfe den politischen Gremien zur Beratung vorzulegen.
Abstimmung: Einstimmig

Ö 16 Anfragen
Gemeindevertreter Gehring fragt, wie es mit dem nationalem Schutzraumkonzept für die Gemeinde Wentorf ausschaut.
Bürgermeisterin Schöning teilt mit, dass Kommunen derzeit durch Bund und Land noch nicht in diese Thematik einbezogen werden und dass die Zusammenarbeit im Jahr 2026 erfolgen könnte.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.

Ö 21 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass folgende Beschlüsse gefasst wurden:
1. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt
2. Die gemeindliche Zustimmung wird nicht erteilt
3. Die Rahmenbedingungen sind zu prüfen und abzustimmen

Der Vorsitzende schließt die Sitzung.

 

Vorsitz: Heiko Faasch
Schriftführung: Melihat Emini
 

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