Gemeindevertretung 2.7.26
Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt
Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Mitglieder beschließen, die TOP 18 bis 23 nichtöffentlich zu beraten.
Beschluss: Einstimmig
Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 28.05.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.
Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.
Ö 6 Bericht des Bürgervorstehers
Der Bürgervorsteher berichtet:
• Die Verleihung des Umweltpreises fand am 02. Juli 2026 statt. Zwei Preisträger wurden mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 400 € ausgezeichnet.
• Am 13. Juni 2026 fand der erste Veteranentag am Rathaus statt. Vertreten waren unter anderem der Reservistenverband, das THW, das DRK und die Freiwillige Feuerwehr. Im Rathausfoyer wurde eine Ausstellung zur Geschichte der Bundeswehr in Wentorf gezeigt.
• Der Bürgervorsteher war am 27. Juni 2026 vertretend für die Gemeinde Wentorf bei Hamburg bei der Veranstaltung „150 Jahre Kreis Herzogtum Lauenburg“. In diesem Rahmen wurde die Pferdekopffigur des Künstlers Meinhard Füller übergeben. Die Skulptur stellt das Wappentier des Kreises Herzogtum Lauenburg dar und soll künftig im neuen Kreishaus einen würdigen Platz erhalten.
• Die Einwohnerversammlung findet am 06. Oktober 2026 statt.
Ö 7 Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet:
• Das Richtfest für das neue Feuerwehrgerätehaus fand am 24. Juni 2026 statt. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 115 Personen teil.
• Die Projektskizze Marktplatz am Casinopark wurde fristgerecht beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung zur Fördermaßnahme Anpassung urbaner und ländlicher Räume (AulR) eingereicht. Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahren für die Planungsleistungen gingen mehrere Bewerbungen ein, so dass mehrere Bewerbende zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können.
• Am 22. August 2026 findet das Kinder- und Rathausfest statt. In diesem Rahmen wird die Boulebahn, welche jetzt schon genutzt werden kann, offiziell eingeweiht.
Ö 8 Umbesetzung der gemeindlichen Gremien
Der Bürgervorsteher lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbesetzung von gemeindlichen Gremien wie folgt:
kurzlinks.de/if3d
Ö 9 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion Zukunft Wentorf, hier: Quartierwärmemanagement
Der Bürgervorsteher führt in die Vorlage kurzlinks.de/5tve ein und teilt mit, dass im Januar 2026 im Planungs- und Umweltausschuss zum Quartierwärmemanagement beraten worden ist.
Gemeindevertreterin Denß (WZW) begründet den erneuten Antrag und hebt die Bedeutung des Klimaschutzes hervor. Sie führt aus, dass energetische Sanierungen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten und HauseigentümerInnen durch geeignete Beratung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützt werden sollten. Zudem weist sie darauf hin, dass es sich hierbei um eine pflichtige Selbsverwaltungsaufgabe handele. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Verwaltung den Antrag grundsätzlich begrüße. Aufgrund der Drittelung der Stelle Klimaschutzmanagement äußert sie die Sorge, dass diese nicht mehr genau eingehalten werden könnte und die Umsetzung mit Herausforderungen verbunden sein könnte.
Gemeindevertreter Slopianka (CDU) hinterfragt das Verhältnis zwischen der zu erwartenden Nutzung, insbesondere vor dem Hintergrund der bislang erreichten Haushalte und dem hierfür erforderlichen finanziellen sowie personellen Aufwand. Er führt weiter aus, dass aus seiner Sicht insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund stehe und ein wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel nicht ausreichend erkennbar sei. Gemeindevertreter Matzen (FDP) führt aus, dass bereits vielfältige Informationsangebote einer energetischen Sanierung, insbesondere über digitale Medien und die Presse, zur Verfügung stünden und äußert sich gegen den Antrag.
Gemeindevertreter Kraft (SPD) beantragt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag und der Bürgervorsteher lässt über den Schluss der Debatte abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Grüne, SPD, WZW stimmen mit 14 Stimmen dafür, CDU und FDP enthalten sich mit 12 Stimmen.
Anschließend lässt der Bürgervorsteher über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, vorbehaltlich der Fördermittelzusage durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Haushaltsjahr 2027 im Umfang von insgesamt 250.000, - € ein Quartierswärmemanagement mit 3-jähriger Laufzeit auszuschreiben und umzusetzen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die hierfür notwendigen Haushaltsmittel in die Planungslisten im Budget des Planungs- und Umweltausschusses für die Haushaltsjahre 2027 -2029 aufzunehmen.
Der Bürgervorsteher führt in die Vorlage ein und teilt mit, dass im Januar 2026 im Planungs- und Umweltausschuss zum Quartierwärmemanagement beraten worden ist.
Gemeindevertreterin Denß begründet den erneuten Antrag und hebt die Bedeutung des Klimaschutzes hervor. Sie führt aus, dass energetische Sanierungen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂-Emissionen leisten und HauseigentümerInnen durch geeignete Beratung bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützt werden sollten. Zudem weist sie darauf hin, dass es sich hierbei um eine pflichtige Selbsverwaltungsaufgabe handele. Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Verwaltung den Antrag grundsätzlich begrüße. Aufgrund der Drittelung der Stelle Klimaschutzmanagement äußert sie die Sorge, dass diese nicht mehr genau eingehalten werden könnte und die Umsetzung mit Herausforderungen verbunden sein könnte.
Gemeindevertreter Slopianka hinterfragt das Verhältnis zwischen der zu erwartenden Nutzung, insbesondere vor dem Hintergrund der bislang erreichten Haushalte und dem hierfür erforderlichen finanziellen sowie personellen Aufwand. Er führt weiter aus, dass aus seiner Sicht insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit im Vordergrund stehe und ein wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Mittel nicht ausreichend erkennbar sei. Gemeindevertreter Matzen führt aus, dass bereits vielfältige Informationsangebote einer energetischen Sanierung, insbesondere über digitale Medien und die Presse, zur Verfügung stünden und äußert sich gegen den Antrag.
Gemeindevertreter Kraft beantragt die Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag und der Bürgervorsteher lässt über den Schluss der Debatte abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
wie oben
Ö 10 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion und Fraktion Zukunft Wentorf, hier: Veranstaltung zum Volkstrauertag
Der Bürgervorsteher führt in die Vorlage kurzlinks.de/l6ok ein und fügt hinzu, dass der Bürgerausschuss am 01.06.2026 beschlossen hat, die Gedenkveranstaltung zum Volkstrauertag am Denkmal Am Burgberg durchzuführen. Gemeindevertreterin Berns (WZW) begründet den Antrag, die Gedenkveranstaltung künftig am Rathaus abzuhalten. Anschließend erfolgt ein Austausch der GemeindevertreterInnen über ihre Sichtweisen zu den jeweiligen Standorten. Gemeindevertreter Dr. Schmitz (CDU) hinterfragt, weshalb Angelegenheiten, die bereits in den Fachausschüssen beraten und beschlossen wurden, erneut in der Gemeindevertretung behandelt werden. Er weist darauf hin, dass dies den Eindruck erwecken könne, die Arbeit der Fachausschüsse werde nicht berücksichtigt. Der Bürgervorsteher erklärt, dass die weitere Vorgehensweise hierzu künftig beraten werden soll. Anschließend lässt der Bürgervorsteher über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Die offizielle Veranstaltung zum Volkstrauertag inklusive der Kranzniederlegung findet weiterhin am Rathaus statt. Damit wird der Beschluss des Bürgerausschusses vom 01.06.2026 aufgehoben.
2. Im Anschluss an die Veranstaltung soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einem gestalteten Rahmen die Möglichkeit zum privaten Gedenken am Denkmal gegeben werden.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Veranstaltung sowie das private Gedenken vorzubereiten und entsprechend einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
Grüne, SPD, WZW stimmen mit 14 Stimmen mit ja, CDU und FDP stimmen mit 12 Stimmen mit nein.
Ö 11 Neufassung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule) sowie Neufassung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule)
Gemeindevertreterin Berns führt in die Vorlage ein und der Bürgervorsteher lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
1. Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Benutzung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule) wird in der beiliegenden Fassung kurzlinks.de/5zzg beschlossen.
2. Die Neufassung der Satzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der schulischen Ganztags- und Betreuungsangebote (Offene Ganztagsschule) wird in der beiliegenden Fassung beschlossen.
3. Es erfolgt keine Nachholung der Unterdeckung der Vorjahre.
Beschluss: Einstimmig
Ö 12 Straßenbaumaßnahme Am Sachsenberg hier: Bauprogramm
Gemeindevertreter Brandt (Grüne) führt in die Vorlage ein.
Beschluss:
Das Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Sachsenberg“ wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt:
- Auf dieser Grundlage die Ausführungsplanung und Ausschreibung der Bauleistungen einzuleiten.
- Die Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg vorzunehmen.
Sollten technische oder tatsächliche Gründe im Zuge der weiteren Detailplanung Anpassungen am Bauprogramm erforderlich machen, die den Charakter der Anlage nicht wesentlich verändern, gilt das Bauprogramm entsprechend als angepasst.
Beschluss: Einstimmig
Ö 13 Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr - hier: Am Sachsenberg
Gemeindevertreter Slopianka bittet um Zustimmung und der Bürgervorsteher lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 25.11.2003 werden in Wentorf bei Hamburg folgende Straßen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet:
Ohne Beschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart (Ortsstraße im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 a des Straßen- und Wegegesetzes StrWG)
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Widmung gemäß § 6 Abs. 2 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Beschluss: Einstimmig
Ö 14 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Woods Art Institute - hier: Beschluss der 10. Änderung FNP und Abwägungsbeschluss
Gemeindevertreter Slopianka führt in die Vorlage ein.
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis (Anlage 1) geprüft. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die 10. Änderung des Flächennutzungsplans (Woods Art Institute) bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen nach § 6 BauGB (Anlage 2).
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Flächennutzungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 6 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung auf der Internetseite der Gemeinde Wentorf bei Hamburg (www.wentorf.de) einzusehen ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein (https://danord.gdi-sh.d) zugänglich ist.
Beschluss: Einstimmig
Ö 15 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 nebst Haushaltssatzung
Gemeindevertreter Dr. Schmitz führt in die Vorlage ein und bittet um Zustimmung.
Beschluss:
Der vorliegende 3. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 nebst 3. Nachtragshaushaltssatzung 2025 / 2026 wird beschlossen.
Beschluss: Einstimmig
Ö 16 Jahresabschluss 2025
Gemeindevertreterin Bartsch (Grüne) führt in die Vorlage ein.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2025 und erteilt der Bürgermeisterin Entlastung.
Beschluss: Einstimmig
Ö 17 Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.
Ö 24 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst wurden:
1. Einer Bauvoranfrage ist zugestimmt worden
2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt Ablösevereinbarungen über Erschließungsbeiträge für eine Erschließungsmaßnahme abzuschließen
3. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt einen Vertrag über die Nutzung einer gemeindlichen Fläche abzuschließen
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.
Vorsitz: Heiko Faasch
Schriftführung: Melihat Emini
Gemeindevertretung 28.5.26
Protokoll mit Unterstützung ChatGPT neu formatiert und von Hand ergänzt
Ö 1 Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Ö 2 Anträge zur Tagesordnung
Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
Ö 3 Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Mitglieder beschließen, die TOP 13 bis 18 nichtöffentlich zu beraten.
Abstimmung: Einstimmig
Ö 4 Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 19.03.2026
Einwände gegen die Niederschrift werden nicht erhoben.
Ö 5 Einwohnerfragestunde
Es liegen keine Einwohnerfragen vor.
Ö 6 Bericht des Bürgervorstehers
Der Bürgervorsteher Faasch berichtet, dass:
Am 13. Juni 2026 am Rathaus Wentorf eine Veranstaltung zum Veteranentag stattfindet und lädt die GemeindevertreterInnen hierzu ein. Er bittet die vorgelegten Flyer zu verteilen.
Die Bürgermeisterin und der Bürgervorsteher planen eine Einwohnerversammlung, welche voraussichtlich im November stattfinden soll, der offizielle Termin wird nach der Terminfindung bekanntgegeben.
Er bedankt sich für die tolle Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr am Tag des Maifestes.
Ö 7 Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet, dass:
Der Aufruf zur Ehrung von engagierten Bürgerinnen und Bürger gestartet wurde, nähere Informationen sind der Presse und der Homepage zu entnehmen. Vorschläge für Ehrungen aus der Bevölkerung können bis zum 07. August 2026 über die Bürgermeisterin, die politischen Parteien oder die Fraktionen der Gemeindevertretung eingereicht werden. Gesucht sind Personen oder Institutionen aus Wentorf, die sich durch langjähriges ehrenamtliches Engagement, besonderen persönlichen Einsatz oder außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinschaft verdient gemacht haben. Die Ehrung selbst wird am 07. Dezember stattfinden.
Anlässlich des Pride Month wird ab dem 1. Juni 2026 vor dem Rathaus die Regenbogenflagge sowie die Gemeindeflagge gehisst. Dies soll ein sichtbares Zeichen für Vielfalt, Respekt, Offenheit und Toleranz setzen.
Ö 8 Umbesetzung von gemeindlichen Gremien
Der Bürgervorsteher Faasch führt in die Vorlage ein und lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbesetzung von gemeindlichen Gremien wie folgt:
S. Link auf Allris: kurzlinks.de/rfp5
Abstimmung: Einstimmig
Ö 9 Wahl einer/s stellvertretenden Vorsitzenden des Bürgerausschusses
Der Bürgervorsteher Faasch führt in die Vorlage ein und ruft zur Beschlussfassung über den vorgelegten Beschlussvorschlag auf.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt Manuela Kamin (CDU) zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Bürgerausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Bei einer Enthaltung in der CDU-Fraktion angenommen.
Ö 10 Beantragung von Mitteln aus dem Programm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" für die Neugestaltung des Marktplatzes im Casinopark
Gemeindevertreter Brandt führt in die Vorlage ein. Sachverhalt: kurzlinks.de/zjf8
Beschluss:
Die Einreichung einer Projektskizze zur klimaangepassten Neugestaltung des Marktplatzes im Casinopark im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel – Klima- und Transformationsfonds“ (Projektaufruf 2026) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird beschlossen.
Abstimmung: Einstimmig
Ö 11 Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") - hier: Delegation der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in einem Stufenmodell
Gemeindevertreter Slopianka führt in die Vorlage ein. (Erläuterungen zum Bau-Turbo: kurzlinks.de/z6l5) Anschließend beantwortet die Bürgermeisterin Verständnisfragen. Gemeindevertreterin Maier bringt zu Punkt 4 zwei Änderungsvorschläge ein. Zum einen soll klargestellt werden, dass das Selbsteintrittsrecht der Gemeindevertretung nicht nur im Rahmen bereits geplanter regulärer Sitzungen ausgeübt werden kann, sondern auch die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zum Zwecke der Ausübung des Selbsteintrittsrechts verlangt werden kann. Zum anderen schlägt sie vor, Punkt 5 um eine salvatorische Klausel zu ergänzen. Danach soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Beschlusses unberührt bleiben, sofern einzelne Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten.
Daraufhin lässt der Bürgervorsteher über die Beschlussvorschläge abstimmen.
Beschluss:
Beschluss zur Delegation der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in einem Stufenmodell bezogen auf die Regelungen im Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27.10.2025 - "Bau-Turbo"
1 – Gegenstand der Delegation
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf überträgt die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB in bauaufsichtlichen Verfahren nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf
1. die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister,
2. den Planungs- und Umweltausschuss und
3. die Gemeindevertretung selbst (Stufenmodell).
(2) Die Delegation erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 3 GO SH und begründet eine im Einzelfall wirkende Zuständigkeitszuweisung anhand der nachfolgend beschriebenen Fallgruppen. Die Gemeindevertretung behält sich vor, diese Delegationsentscheidung jederzeit zu ändern oder aufzuheben.
(3) Als „dazugehörige städtebauliche Verträge“ im Sinne dieses Beschlusses gelten ausschließlich solche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB (einschließlich ggf. damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Erschließungsverträge nach § 124 BauGB),
1. die unmittelbar und ausschließlich der Sicherung, Ausgestaltung oder Durchsetzung von Bedingungen, Auflagen oder sonstigen Anforderungen dienen, unter denen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB im konkreten bauaufsichtlichen Verfahren erteilt wird, und
2. die keine eigenständigen (von der Zustimmung nach § 36a BauGB unabhängigen) Regelungsgegenstände enthalten und keine wesentlichen Verpflichtungen der Gemeinde Wentorf begründen (insbesondere keine Kostenübernahmen oder Verpflichtungen zur Durchführung eigener investiver Maßnahmen).
Nicht erfasst sind städtebauliche Verträge, die der allgemeinen Vorbereitung oder Durchführung der Bauleitplanung oder der eigenständigen städtebaulichen Gesamtsteuerung eines Vorhabens dienen; insoweit verbleibt es bei den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung.
(4) Die Zuständigkeit über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB umfasst auch die Entscheidung über die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a Abs. 2 BauGB.
2 – Stufenmodell der Entscheidungszuständigkeiten
(1) Stufe 1 – Entscheidung durch die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge wird auf die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister übertragen, sofern kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans oder in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 BauGB) und
2. das Vorhaben umfasst maximal die Neuschaffung von zwei Wohneinheiten und
3. das Vorhaben nicht von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist.
Die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB kann nur im Einvernehmen mit dem Planungs- und Umweltausschuss ergehen.
(2) Stufe 2 – Entscheidung durch den Planungs- und Umweltausschuss
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge wird auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen, sofern die Voraussetzung einer Übertragung auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister nach Abs. 1 nicht oder nicht vollständig vorliegen.
(3) Stufe 3 – Entscheidung durch die Gemeindevertretung (keine Delegation)
Die Entscheidung über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung gem. § 36a BauGB einschließlich dazugehöriger städtebaulicher Verträge verbleibt bei der Gemeindevertretung, wenn die Gemeindevertretung durch gesonderten Beschluss im Einzelfall von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch macht.
Als „dazugehörige städtebauliche Verträge“ gelten ausschließlich solche städtebaulichen Verträge nach § 11 BauGB (einschließlich ggf. damit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Erschließungsverträge nach § 124 BauGB), die
1. unmittelbar und ausschließlich der Sicherung, Ausgestaltung oder Durchsetzung von Bedingungen, Auflagen oder sonstigen Anforderungen dienen, unter denen die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB im konkreten bauaufsichtlichen Verfahren erteilt wird, und
2. keine wesentlichen Verpflichtungen der Gemeinde Wentorf begründen (insbesondere keine Kostenübernahmen oder Verpflichtungen zur Durchführung eigener investiver Maßnahmen).
3 – Informations- und Berichtspflichten
(1) Über alle nach diesem Beschluss getroffenen Entscheidungen im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach § 36a BauGB ist die Gemeindevertretung durch die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich, in geeigneter Form zu unterrichten. Die Unterrichtung umfasst insbesondere Anzahl, Art, Lage und wesentliche Eckdaten der Vorhaben sowie die erteilten oder versagten Zustimmungen nach § 36a BauGB.
(2) Die Sitzungsunterlagen zu den im Planungs- und Umweltausschuss getroffenen Entscheidungen sind sämtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung zugänglich zu machen.
(3) Unbeschadet spezieller gesetzlicher Unterrichtungspflichten stellt die Bürgermeisterin/ der Bürgermeister sicher, dass die Gemeindevertretung über bedeutsame Einzelfälle zeitnah informiert wird.
4 – Selbsteintrittsrecht der Gemeindevertretung
(1) Macht ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter von seinem Recht Gebrauch, gemäß § 34 Abs. 4 GO die Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung der Gemeindevertretung bzw. sofern keine reguläre Gemeindevertretung anberaumt ist in einer außerordentlichen Gemeindevertretung zu verlangen, oder erklärt die/der Vorsitzende der Gemeindevertretung, dass die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt wird, darf eine Entscheidung nach diesem Delegationsbeschluss bis zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung nicht getroffen werden (§ 27 Abs. 3 GO).
(2) In den Fällen des Absatzes 1 entscheidet die Gemeindevertretung selbst über die Erteilung oder Versagung der gemeindlichen Zustimmung; die Delegationsregelungen der §§ 1 und 2 finden insoweit keine Anwendung.
5 – Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Dieser Delegationsbeschluss gilt für alle nach seinem Inkrafttreten bei der Gemeinde Wentorf eingehenden oder bereits anhängigen Baugenehmigungs- und Bauvoranfragen, soweit die Entscheidung über die gemeindliche Zustimmung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht getroffen wurde.
(2) Dieser Beschluss ändert die Regelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wentorf nicht und ersetzt sie nicht. Er stellt vielmehr eine auf § 27 Abs. 1 Satz 3 GO SH gestützte, gruppenbezogene Einzelfall-Delegation dar und begründet für Entscheidungen nach § 36a BauGB einschließlich der in § 1 Abs. 3 definierten dazugehörigen städtebaulichen Verträge eine spezielle Zuständigkeitszuweisung nach Maßgabe dieses Beschlusses. Im Übrigen verbleibt es bei den Zuständigkeitsregelungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung. Sollten Regelungen der Hauptsatzung oder der Zuständigkeitsordnung angepasst werden, ist dieser Beschluss im Rahmen der Neubewertung der Zuständigkeitsverteilung zu überprüfen.
(3)Sollte eine einzelne Regelung dieses Beschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Der Beschluss tritt am Tage nach seiner Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung in Kraft.
Abstimmung: Einstimmig
Ö 12 Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
Der Vorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und eröffnet sodann den nichtöffentlichen Teil.
Ö 19 Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil der Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass im nichtöffentlichen Teil über mehrere Bauanträge sowie Voranfragen in Bezug auf den Bauturbo und nicht Bauturbo beschlossen worden ist.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung.
Vorsitz: Heiko Faasch
Schriftführung: Melihat Emini